Aufbewahrungsfrist
Aufbewahrungsfristen Privatperson | Aufbewahrungsfristen Unternehmer
Belege, Rechnungen und andere Dokumente. Diese bekommen wir zu einer Vielzahl im Alltag. In diesem Beitrag möchte ich ihnen aufzeigen wie die Aufbewahrungsfristen für Belege, Rechnungen und andere Dokumente sind. Sowohl für Privatpersonen wie für Unternehmer und Unternehmen.
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Aufbewahrungsfristen Privatpersonen
2 Jahre
- Kassenbelege (Gewährleistungszeit in der Regel zwei Jahre)
- Handwerkerrechnungen (fünf Jahre bei der Errichtung von Bauwerken)
3 Jahre
- Alte Mietverträge
- Quittungen für Kautionen
- Übergabeprotokolle
4 Jahre
- Bankunterlagen (Kontoauszüge und Überweisungsbelege)
6 Jahre
- Steuerbescheide und eingereichte Steuerunterlagen von Steuerpflichtigen, bei denen die Summe der positiven Einkünfte mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt
30 Jahre
- Gerichtsurteile
- Mahnbescheide
- Kreditunterlagen
Für die Vertragslaufzeit
- Versicherungsunterlagen
- Unterlagen zu Finanz- und Vorsorgeprodukten
Für die Gebrauchsdauer
- Unterlagen / Belege für die Hausratversicherung (Möbelbelege etc.)
Bis zur Rente
- Arbeitsverträge
- Kündigungen
- Gehaltsabrechnungen
- Sozialversicherungsnachweise
Ein leben lang
- Standesamtliche Urkunden
- Sterbeurkunden von Angehörigen
- Schul- und Hochschulzeugnisse
- Berufsabschlüsse
- Ärztliche Gutachten
- Belege über Wohneigentum
Aufbewahrungsfristen Unternehmer
6 Jahre
- Handelsbriefe
- Geschäftskorrespondenz (Empfangen & Versendet)
- Steuerrelevanten Unterlagen
10 Jahre
- Buchungsbelege (je nach Geschäftsvorfall )
- Eröffnungsbilanzen & Organisationsunterlagen
- Jahresabschlüsse
- Handelsbücher und Aufzeichnungen
- Inventare
- Lageberichte
Allgemeines
Wer die Auflagen eines Gewerbetreibenden erfüllen muss regelt die Abgabenordnung (AO) und das HGB. Darüber hinaus kann es je nach ausgeübter Tätlichkeit gesonderte Auflagen über die Aufbewahrung der Unterlagen geben.
physisch oder digital?
Nur die Eröffnungsbilanz und die Jahresabschlüsse müssen physisch aufbewahrt werden. Der Rest kann nach den Grundsätzen der GdoB digitalisiert werden.
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Disclaimer
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit