Personengesellschaften sind Vereinigungen zwischen mindestens zwei Natürlichen und oder Juristischen Personen um eine geschäftliche Tätigkeit nachzugehen. Eine Personengesellschaft kann in folgenden Bereichen aktive sein:
Die Rechtsform der Personengesellschaft zeichnet sich dadurch aus das Sie ein Zusammenschluss mehrer Personen ist. Diese Personen können sowohl natürliche Personen (Jeder lebende Mensch) oder auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften) sein. Die Personengesellschaft verteilt die Haftung (sollte diese über das Betriebsvermögen hinausgehen) auf die einzelnen Gesellschafter auf.
Für die Gründung einer Personengesellschaft sind verschiedene Dinge vorgesehen. Je nachdem für welche Personengesellschaft man sich entscheidet. Für eine G.b.R. sind die Formalien sehr gering. Hingegen bei einer OHG oder einer KG wird das ganze schon komplexer. Sollten Immobilien bei der Gründung von einem Gesellschafter in die Personengesellschaft eingelegt werden oder als Sonderbetriebsvermögen eingebracht werden muss auch immer der Gründungsvertrag vom Notar abgenommen werden.
Beispiele für Personengesellschaften zum zum Beispiel:
Ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes in der Rechtsform der Gesellschaft.
Personengesellschaften sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft, offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG).
Steuerlich sind die Personengesellschaft sehr interessant da Sie im Ertragssteuerbereich nicht direkt sondern indirekt besteuert werden hingegen andere Steuern direkt von der Personengesellschaft erhoben werden.