Personengesellschaft


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Personengesellschaften sind Vereinigungen zwischen mindestens zwei Natürlichen und oder Juristischen Personen um eine geschäftliche Tätigkeit nachzugehen. Eine Personengesellschaft kann in folgenden Bereichen aktive sein:

  • Landwirtschaftlicher Bereich
  • Gewerblicher Bereich
  • Freiberuflicher Bereich

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Personengesellschaft Rechtsform

Die Rechtsform der Personengesellschaft zeichnet sich dadurch aus das Sie ein Zusammenschluss mehrer Personen ist. Diese Personen können sowohl natürliche Personen (Jeder lebende Mensch) oder auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften) sein. Die Personengesellschaft verteilt die Haftung (sollte diese über das Betriebsvermögen hinausgehen) auf die einzelnen Gesellschafter auf.

Personengesellschaft Gründen

Für die Gründung einer Personengesellschaft sind verschiedene Dinge vorgesehen. Je nachdem für welche Personengesellschaft man sich entscheidet. Für eine G.b.R. sind die Formalien sehr gering. Hingegen bei einer OHG oder einer KG wird das ganze schon komplexer. Sollten Immobilien bei der Gründung von einem Gesellschafter in die Personengesellschaft eingelegt werden oder als Sonderbetriebsvermögen eingebracht werden muss auch immer der Gründungsvertrag vom Notar abgenommen werden.

Personengesellschaft Beispiel

Beispiele für Personengesellschaften zum zum Beispiel:

  • Gebrüder Mustermann Gbr
  • Familie Musterhandel OHG
  • XY Muster KG
  • Muster Anwälte Partnerschaftsgesellschaft

Personengesellschaft Definition

Ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes in der Rechtsform der Gesellschaft.
Personengesellschaften sind: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnerschaftsgesellschaft, offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG).

Personengesellschaft Steuern

Steuerlich sind die Personengesellschaft sehr interessant da Sie im Ertragssteuerbereich nicht direkt sondern indirekt besteuert werden hingegen andere Steuern direkt von der Personengesellschaft erhoben werden.

  • Ertragssteuer: Der Gewinn oder Verlust der der Gesellschaft wird auf die Gesellschafter aufgeteilt und fließt in die individuelle Steuerberechnung der Gesellschafter ein. Bei natürlichen Personen ist das die Einkommensteuer und bei juristischen Personen die Körperschaftsteuer.
  • Umsatzsteuer (Auf den Umsatz)
  • Gewerbesteuer: Auch hier wird der Gewinn auf die Gesellschafter aufgeteilt und jeder bekommt den Freibetrag von 24.500 EURO bevor die Gewerbesteuer anfällt.
  • Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
    (Falls Mitarbeiter eingestellt)

Personengesellschaften in Deutschland

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft