Steuererklärung Vermietung


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Steuererklärung bei einer Vermietung. Die Steuererklärung für einer vermieteten Wohnung oder für ein Vermietetes haus zu Ersterstellern ist nicht schwer. Hier bekommen Sie kostenlos das Wissen für das Steuerrecht im Immobilienbereich vermittelt.

Folgende Anlagen müssen Sie für die Steuererklärung für eine vermietete Wohnung oder ein Vermietetes Haus ausfüllen:

  • Mantelbogen (Persönliche und Allgemeine Daten)
  • Anlage V (Eine Anlage V für jede Immobilie)
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
    (falls umsatzsteuerpflichtig Vermietet)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
    (falls umsatzsteuerpflichtig Vermietet) 

Überschuss Ermittlung

In der Steuererklärung für die Vernietung werden die Grundsätze der "Einnahmenüberschussrechnung" angewendet. Diese finden wir im § 4 Abs 3. EStG auch 4/3 Rechnung genannt.

 

Hier wird der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt.

Einnahmen Definition:

Die Einnahmen sind alle Geldzuflüsse die dem Vermieter zwischen dem 01.01.20XX und dem 31.12.20XX zufließen. 
Abweichend hiervon werden Einnahmen die bis zum 10.01 des Folgejahres eingehen dem Vorjahr zugerechnet falls:

  • wiederkehrende Einnahmen (Miete zum Beispiel)
  • Wirtschaftlich dem Vorjahr zugeordnet werden

Die Ausgaben sind alle Geldabflüsse die der Vermieter zwischen dem 01.01.20XX und dem 31.12.20XX bezahlt. 
Abweichend hiervon werden Ausgaben die bis zum 10.01 des Folgejahres eingehen dem Vorjahr zugerechnet falls:

  • wiederkehrende Ausgaben
    (Nebenkosten zum Beispiel)
  • Wirtschaftlich dem Vorjahr zugeordnet werden

Abweichend hiervon werden Wirtschaftsgüter entweder als GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) behandelt oder klassisch Abgeschrieben. (Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer Verteilt)


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Nebenkostenabrechnung

In diesem Beitrag beschäftigen wir uns damit was alles in eine Nebenkostenabrechnung kommt und wie man seine Nebenkostenabrechnung prüfen kann.