Spenden


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Ein nach Abgabenordnung gemeinnütziger Verein ist berechtigt Spenden entgegen zu nehmen. Der Empfänger der Spende (Verein) hat eine Bescheinigung dem Spendengeber auszustellen.

Eine Spendenbescheinigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Aussteller
  • Name und Anschrift des Zuwendende
  • Betrag der Zuwendung, Tag der Zuwendung
  • weitere Angaben wie in den jeweiligen amtlichen Mustern
  • Hinweise am Ende

Orientieren Sie sich an den amtlichen Mustern. Denken Sie unbedingt an die Hinweise am Ende.

Sie dürfen keinesfalls den Text der amtlichen Muster oder dessen Reihenfolge ändern.


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Bezeichnung der Bescheinigung

Die Bescheinigung muss "Bestätigung über Geldzuwendungen/Mitgliedsbeitrag" oder "Bestätigung über Sachzuwendungen" heißen. Verboten ist hingegen die Bezeichnung "Spendenquittung".

VERWENDUNG DER SPENDE

Wichtig ist das die Spende eine freie Spende ist und kein Ersatz für Aufwändungen ist. Auch muss die Spende für den Vereinszweck benutzt werden. Fehler in diesem Bereich können möglicherweise auch zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen.