Steuererklärung Kleingewerbe



Steuererklärung Kleingewerbe. Hier bekommen Sie kostenlos viele Informationen für die Steuererklärung im Kleingewerbe. Diese Seite soll sie bilden die Steuererklärung im Kleingewerbe zu erstellen.


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Steuererklärung Muster Kleingewerbe:

Hier beschäftigen wir uns mit einem Muster für die fiktive Steuererklärung für ein Kleingewerbe / Kleinunternehmer. Es wir behandelt:

  • Anlage EÜR (Gewinnermittlung)
  • Umsatzsteuerjahreserklärung (Für Kleinunternehmer)
  • Gewerbesteuererklärung
  • Anlage G
  • Anlage S

Kleingewerbe Anlage EÜR

Das "Herzstück" der Steuererklärung für ein sogenanntes Kleingewerbe ist die Gewinnermittlung über die Anlage EÜR.

Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG. Das ist die Einnahmenüberschussrechnung. Hier wird der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ermittelt. 

Einnahmen:

Die Einnahmen sind alle Zuflüsse die dem Unternehmer zwischen dem 01.01.20XX und dem 31.12.20XX zufließen. Abweichend hiervon werden Einnahmen die bis zum 10.01 des Folgejahres eingehen dem Vorjahr zugerechnet falls:

  • wiederkehrende Einnahmen sind (Monatliche Abrechnung)
  • Wirtschaftlich dem Vorjahr zugeordnet werden

Auch die Umsatzsteuer gehört bei der Einnahmenüberschussrechnung zu den Einnahmen und Ausgaben.

 

AUSGABEN:

Die Ausgaben sind alle Geldabflüsse die der Vermieter zwischen dem 01.01.20XX und dem 31.12.20XX bezahlt. 

Abweichend hiervon werden Ausgaben die bis zum 10.01 des Folgejahres eingehen dem Vorjahr zugerechnet falls:

  • wiederkehrende Ausgaben sind
    (Monatliche Internetjosten zum Beispiel)
  • Wirtschaftlich dem Vorjahr zugeordnet werden

Abweichend hiervon werden Wirtschaftsgüter entweder als GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut) behandelt oder klassisch Abgeschrieben oder (Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer Verteilt) die Sammelpostenregelung wird angewendet.

 

Die Anlage EÜR

Die meisten Buchhaltungsprogramme können ihre Daten direkt in die Anlage EÜR importieren. Ansonsten werden die einzelnen Punkte aufsaldiert und in die Anlage EÜR Übertragen.

Kleingewerbe Umsatzsteuerjahreserklärung

Für die Umsatzsteuerjahreserklärung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Hier kommt es drauf an ob man in der Kleinunternehmerregelung drinnen ist oder in der Regelbesteuerung.

Kleinunternehmerregelung: Wenn man in der Kleinunternehmerregelung drinnen ist dauer die Umsatzsteuerjahreserklärung nicht lange. Neben den allgemeinen Daten werden noch die Umsätze aus dem aktuellem Jahr wie dem Vorjahr abgefragt.
Hier geht es zum vollen Beitrag zur Kleinunternehmerregelung(Beitrag folgt)

Regelbesteuerung: Auch die Umsatzsteuerjahreserklärung für die Regelbesteuerung ist nicht sehr umfangreich in den meisten Fällen. Man sollte nur vorher seinen Jahresabschluss erledigt haben.

Man trägt hier neben den allgemeinen Daten in der Regel folgende Dinge ein die man aus seinem Jahresabschluss / Gewinnermittlung entnehmen kann:

  • Nettoumsätze
  • Eigenverbauch
  • Vorsteuer die an andere Unternehmer bezahlt wurde
  • Bereits an das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer (Vorauszahlungen)
  • Sondervorauszahlung

Kleingewerbe Gewerbesteuererklärung

Um die Gewerbesteuererklärung zu erstellen braucht man seinen fertigem Jahresabschluss. Neben den allgemeinen Daten finden wir den Gewinn in der Gewerbesteuererklärung. Gewerbesteuer fällt aber im Normalfall erst an ab einem Gewinn von über 24.500 EURO. 

Kleingewerbe Anlage G

In der Anlage G finden wir den Gewinn aus dem Gewerbebetrieb nach § 15 EStG. Bei mehreren Tätigkeiten sind mehrere Eintragungen möglich. Der Gewinn bei einem Kleingewerbe wird in der Regel über die Anlage EÜR ermittelt.(Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG)

Kleingewerbe Anlage S

In der Anlage S finden wir den Gewinn aus der Selbständigen Tätigkeit nach § 18 EStG. Bei mehreren Tätigkeiten sind mehrere Eintragungen möglich. Der Gewinn wird in der Anlage EÜR ermittelt.


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Steuererklärung Kleingewerbe Frist

Wenn Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) haben sind sie eine sogenannte "PFLICHTABGABE". Als Diese müssen Sie ihre Steuererklärungen bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres abgeben. Ab dem Steuerjahr 2018 läuft die Frist bis zum 31.07.2018 des jeweiligen Jahres. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist automatisch auf den 31.12. des jeweiligen Jahres bzw. ab dem Steuerjahr 2018 auf den 28.02 des folge, folge Jahres.