Steuererklärung Arbeitnehmer


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Die Steuererklärung für einen Arbeitnehmer zu erstellen und selber zu machen ist nicht schwer. In dieser Übersicht erhalten Sie kostenlose Informationen um die Steuererklärung für einen Arbeitnehmer zu erstellen.

Steuererklärung Arbeitnehmer Muster

In diesem Video sehen wir einen fiktiven Musterfall als Beispiel für die Steuererklärung eines Arbeitnehmers.

Steuererklärung Arbeitnehmer Einnahmen:

Die Einnahmen die ein Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung zu versteuern hat ist der Brutto Arbeitslohn. Diesen finden wir auf dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Alle Daten die auf diesem Ausdruck stehen hat der Arbeitgeber bereits elektronisch an das Finanzamt gemeldet.

Neben den Geldleistungen des Arbeitgebers gehören alle zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers zu dem Lohn.

Steuererklärung Arbeitnehmer Werbungskosten:

Die Ausgaben die ein Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung ansetzen kann nennt man Werbungskosten. Diese findet man im § 9 EStG


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Beispiel Werbungskosten:

Entfernungspauschale:

Früher auch als Pendlerpauschale bekannt. Dies sind die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Pro Arbeitsverhältnis kann man nur eine erste Tätigkeitsstätte haben. Alle weiteren Dienstorte sind dann Reisekosten.

Kosten sind die Entfernungskilometer (kürzester und abgerundeter Wert) X 30 Cent je Arbeitstag.


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Arbeitstage:

Bei einer 5-Tage-Woche geht man von 230 Arbeitstagen aus.

Bei einer 6-Tage-Woche geht man von 260 Arbeitstagen aus.

Bei Lehrern geht man von 190 Arbeitstagen aus.

Erste Tätigkeitsstätte:

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie vom Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet sind.

Erstattung der Entfernungspauschale:

Der Arbeitgeber hat zwei verschiedene Möglichkeiten die Entfernungspauschale (Kosten in dieser höhe) dem Arbeitnehmer zu erstatten.

1) Steuerfrei ersetz: Hier erstattet der Arbeitgeber die Kosten in voller höhe und der Arbeitnehmer muss diese Kosten bei seinen Werbungskosten gegenrechnen.

Beispiel:

10 KM X 230 Arbeitstage X 0,30 EURO = 690 EURO

Erstattung des Arbeitgebers: 600 EURO

690 EURO Kosten - 600 EURO = 90 EURO Werbungskosten

2) Arbeitgeber erstattet aber führt pauschale Steuern ab:

Hier kann der Arbeitgeber auch alle Kosten erstatten aber führt eine pauschale Steuer von 15 % (zuzüglich Ki & Soli). Hier kann der Arbeitnehmer die vollen Kosten ansetzen da die Erstattung besteuert wurde.

Beiträgen zu Berufsverbänden: Beiträge die man an eine Gewerkschaft bezahlt oder an einen Berufsverband stellen Werbungskosten dar.

Aufwendungen für Arbeitsmittel: Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter die man fast ausschließlich (Mindestens 95%) oder nur beruflich (100%) nutzt. Wirtschaftsgüter unter 410 EURO Netto können direkt als Werbungskosten angesetzt werden. Wirtschaftsgüter über 410 EURO Netto müssen abgeschrieben werden über die Nutzungsdauer. Wirtschaftsgüter die ab dem 01.01.2018 angeschafft werden sind direkt anzusetzen und müssen nicht abgeschrieben werden wenn sie maximal 800 EURO Netto kosten. Über 800 Euro Netto werden die Wirtschaftsgüter weiterhin abgeschrieben.


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Häusliches Arbeitszimmer: Das häusliche Arbeitszimmer ist immer ein Streitthema. Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Eigenständiger Raum der für berufliche zwecke Komplett oder fast ausschließlich genutzt wird (Mindestens 95%).

Ist das Arbeitszimmer der qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit sind alle Kosten anzusetzen. Ist das Arbeitszimmer nicht der qualitative Mittelpunkt der Tätigkeit sind maximal 1.250 EURO anzusetzen. Dies ist seit 2017 ein persönlicher Höchstbetrag. Wenn beide Ehegatten das Arbeitszimmer je 50% nutzen werden die Gesamtkosten auf beide Aufgeteilt und dann jeweils bei 1.250 EURO gedeckelt.

ARBEITSZIMMER NUR:

Das häusliche Arbeitszimmer ist nur anzusetzen wenn es für die Arbeit keinen anderen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber gibt. Auch ein Poolarbeitsplatz ist ein Arbeitsplatz der den abzug verhindert. In 2017 gab es zwei BFH-Urteile die Ausnahmen regeln wenn zum Beispiel der Arbeitsplatz am anderen Ende von Deutschland ist oder zum Beispiel wenn arbeiten aus Datenschutzgründen nicht am eigentlichen Arbeitsplatz erstellt werden kann (Buchhaltung und Abrechnung eines Selbständigen an einem Schreibtisch den jeder Mitarbeiter nutzt) ACHTUNG diese Ausnahmen sollten sie immer mit einem Steuerberater besprechen und nicht auf eigene Fast handeln.

Weitere Werbungskosten:

Weitere Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Kosten wie zum Beispiel Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren (In der Regel 16 EURO pauschal pro Jahr pro Person) Bewerbungskosten, beruflich genutzte Handys (auch Handy Nebenkosten) etc.

Reisekosten: Kosten für Fahrten aus beruflichen Gründen die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte sind werden mir 30 Cent je gefahrenen KM angesetzt (wenn diese mit dem eigenen KFZ erfolgen)

Verpflegungsmehraufwand: Wenn man aus beruflichen Gründen außerhalb seines Arbeitsweges (Entfernungspauschale) und seiner erste Tätigkeitsstätte ist und dies für mehr als 8 h kann man pro Arbeitstage 12 EURO ansetzen. Wenn man einen vollen Tag weg ist also 24 h kann man 24 EURO ansetzen. Wenn man zu mehrtägigen auswärtigen Tätigkeit geht (Wie zum Beispiel Messen oder Fortbildungen) erhält man für den Anreisetag und den Abreisetag je 12 EURO Kostenpauschale. Für Zeiten im Ausland gibt es andere Pauschalen. Diese Kosten können vom Arbeitgeber Steuerfrei erstattet werden. Dann werden diese bei den Werbungskosten gegengerechnet. 


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