Kapitalgesellschaft


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Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige Person. Diese eigenständigen Personen nennt man juristische Person. Die Einkünfte die eine Kapitalgesellschaft hat werden über die Körperschaftsteuer versteuert.


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Kapitalgesellschaft
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Kapitalgesellschaft Rechtsform

Die Rechtsform der Kapitalgesellschaft zeichnet sich aus das Sie eine eigenständige Person ist. Diese eigenständige Person kann Besitz haben und verklagt werden. Eine Kapitalgesellschaft hat Angestellte die für Sie handeln. Diese "Geschäftsführer" oder "Vorstände" stehen im Handelsregister. Auch hat die Rechtsform der Kapitalgesellschaft "Eigentümer" diese nennt man je nach einzelner Rechtsform Gesellschafter oder Aktionäre. Ab einer gewissen Größe haben Kapitalgesellschaften einen Aufsichtsrat. Dies ist die Eigentümervertretung und kontrolliert die Angestellten Geschäftsführer oder Vorstände.

Kapitalgesellschaft Gründen

Eine Kapitalgesellschaft wird von einer oder mehreren Personen gegründet. Je nach Art der GmbH ist eine andere Höhe von Grundkapital für die Einlage als Eigenkapital notwendig.

Nach der Gründung werden alle Kapitalgesellschaften in das Handelsregister eingetragen.

Hier bekommen Sie mehr Informationen zur Gründung einer GmbH

Kapitalgesellschaft Beispiel

 

Beispiele für Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel:

  • Mustermann UG (Haftungsbeschränkt)
  • Mustermann GmbH
  • Mustermann AG
  • Mustermann SE

Kapitalgesellschaft Definition

Eine Kapitalgesellschaft ist eine eigenständige juristische Person die durch ihre Mitarbeiter handelt und Eigentümer hat.

Kapitalgesellschaften sind:

  • UG Haftungsbeschränkt (UG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktien Gesellschaft (AG)
  • Societas Europaea (SE)

Kapitalgesellschaft Steuern

 

Eine Kapitalgesellschaft hat quasi die selben Steuern zu bezahlen wie ein Einzelunternehmen. Nur ist die Ertragssteuer hier nicht die Einkommensteuer sonder die Körperschaftsteuer.