Die Rechtsform Einzelunternehmer ist die häufigste Rechtsform für eine selbständige Tätigkeit in Deutschland. Das Einzelunternehmen ist entweder:
Die Rechtsform des Einzelunternehmen ist eine sehr einfache Rechtsform. Sie bezeichnet Inhaber Unternehmen. Bei einem Einzelunternehmen haftet der Inhaber mit seinem gesamten Vermögen. Eine Unterscheidung von Privatvermögen und Betriebsvermögen gibt es nur zu steuerlichen Zwecken. Ein Einzelunternehmen kann sich mit anderen Einzelunternehmen zusammen tuen und eine Personengesellschaft Gründen oder in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.
Die Gründung eines Einzelunternehmen ist sehr einfach und formlos. Theoretisch muss man "Nur" eine Gewerbeanmeldung und oder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Die Gründung kann quasi von Heute auf Morgen erfolgen.
Je nach Tätigkeit werden noch spezielle zusätzliche Erlaubnisse oder Bescheinigungen fällig. Zum Beispiel vom Landratsamt, der BaFin oder einer Berufskammer.
Beispiele für Einzelunternehmen sind alle Inhaber geführten Unternehmen ohne Zusätze wie (Ug, GmbH, OHG oder KG ezc.)
Ein Einzelunternehmen definiert man wie folgt:
Ein Unternehmen wird als Einzelunternehmen bezeichnet, wenn es in Inhaber Besitz ist. Das Einzelunternehmen als natürliche Person ein Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, der voll haftet mit seinem Privatvermögen wie Betriebsvermögen.
Ein Einzelunternehmen hat abweichend von Vermögens und Besitzsteuern folgende Steuern zu bezahlen: