KFZ STEUER | KFZ STEUER BERECHNUNG | KFZ STEUERBEFREIUNG

KFZ STEUER

KFZ STEUER BERECHNEN | KFZ STEUER STEUERBEFREIUNGEN

Die KFZ Steuer. Quasi jeder kennt sie, jeder Autofahrer bezahlt sie, aber wissen wie sie sich zusammensetzt tuen die wenigsten. In diesem Beitrag möchte ich ihnen kurz und kompakt erklären wie man die KFZ Steuer berechnet und was es zusätzlich zu dieser zu wissen gibt.

Berechnung ab Erstzulassung 01.07.2009

Welche Daten brauche ich für die Berechnung?

Alle Informationen die Sie brauchen um die KFZ Steuer zu berechnen finden Sie in ihrem Zulassungsbescheinigung Teil I oder in Ihrem Fahrzeugschein.

  • Erstzulassungsdatum
  • CO2-Emissionen
  • Motorart
  • Hubraum

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Berechnung

Die Berechnung der KFZ Steuer besteht aus zwei Faktoren.

Faktor 1

Der Faktor 1 setzt sich zusammen aus ihrer Motorenart und dem Hubraum. Je angefangene 100 cm 3 Hubraum zahlen sie:

  • 9,50 EURO für einen Diesel
  • 2,00 Euro für einen Benziner

Faktor 2

Der Faktor 2 geht auf den Schadstoffausstoß ein in Verbindung mit der Erstzulassung.

  • Erstzulassung vor dem 01.01.2012: 120 g/km Kohlendioxid
  • Erstzulassung nach dem 01.01.2012: 110 g/km Kohlendioxid
  • Erstzulassung nach dem 01.01.2014: 95 g/km Kohlendioxid

Für jedes Gramm  das über diese Freibeträge hinaus geht werden 2,00 EURO Steuer fällig.

 

Beispielberechnung

Auto:

Hubraum: 2.000 CM3

Erstzulassung: 01.01.2010

Kohlendioxid: 160 g/km

 

Berechnung

Faktor 1:

2.000 Hubraum / 100  = 20 (Bei Komma Aufrunden da "angefangene 100cm3)

 

Diesel: 20,00 X 9,50 EURO =  190,00 EURO

Benziner: 20,00 X 2,00 EURO =  40,00 EURO

 

Faktor 2:

Kohlendioxid Freibetrag 120 g/km da Erstzulassung vor dem 01.01.2010.

160 g/km - 120 g/km = 40 g/km Übersteigend.

40  X 2,00 EURO = 80,00 EURO

 

Ergebnis 

Diesel: 190 EURO + 80 EURO = 270 EURO

Benziner: 40 EURO + 80 EURO = 120 EURO

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Steuerbefreiungen

Elektroautos

  • Erstzulassung zwischen dem 18.05.2011 - 31.12.2015: 10 Jahre Steuerbefreiung
  • Erstzulassung zwischen dem 2016 bis 2020: 5 Jahre Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung kann bei Halterwechsel übertragen werden, aber wird nicht neu gestartet. (Mal sehen was eine neue Bundesregierung hier plant)

Oldtimer

Oldtimer (Fahrzeuge mit H-Kennzeichen die über 30 Jahre alt sind) 

  • Krafträder: 46 EURO Pauschal
  • KFZ Oldtimer: 191 EURO Pauschal

Erdgas-Fahrzeuge

Hier gibt es keine Steuerbefreiung bei der KFZ Steuer sondern über den Kraftstoff. Hier ist der Steuersatz beim Erdgas niedriger.

Einsatzfahrzeuge

Einsatzfahrzeuge wie:

  • Krankenwagen
  • Feuerwehrautos
  • Einsatzfahrzeuge der Polizei
  • Busse
  • Straßenreinigungsfahrzeuge
  • Bestimmte Fahrzeuge der Land und Forstwirtschaft

Autos von Menschen mit Schwerbehinderung

Autos von Menschen die den Vermerk:

  • H (Hilflos)
  • BL (Blind)
  • aG (außergewöhnlich Gehbehindert)

Im Behindertenausweis sind von der KFZ Steuer befreit.

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