Iphone x absetzen

Iphone x absetzen

Wie sich dein Iphone X bei deiner Steuererklärung auswirkt


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Das neue Iphone X kommt auf dem Markt. Wie bei jeder großen einmaligen Ausgabe oder wie bei allen laufenden Kosten sollte man sich immer die Frage stellen:


Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung ansetzen?

 

Diese frage stelle ich mir zumindest immer. Daher möchte ich mit euch in diesem Beitrag durchgehen wer sein IPhone X bei seiner Steuererklärung ansetzen kann und wie hoch die Kosten ggf. sein sollten die angesetzt werden.

Kosten

Bei den kosten müssen wir unterscheiden zwischen laufenden Kosten und den Anschaffungskosten. 

Anschaffungskosten

Anschaffungskosten werden unterschieden in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und in Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Bei den Gewinneinkünften gibt es noch die Möglichkeit des Sammelposten. 

Ein GWG kann sofort abgeschrieben werden also finden wir sofort die Anschaffungskosten in den Ausgaben. Ein Wirtschaftsgut kann aber nur ein GWG sein wenn es maximal 410 EURO Netto (also ohne Umsatzsteuer) kostet. Wirtschaftsgüter über 410 EURO müssen "Aktiviert" und somit abgeschrieben werden. Optional kann man bei den Gewinneinkünften Wirtschaftsgüter bis 150 EURO als GWG laufen lassen und dann Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 Euro als Sammelposten laufen lassen. Die Gesamtsumme eines Sammelposten wird auf 5 Jahre abgeschrieben. Dieses Wahlrecht muss aber gleich für alle Anschaffungen in einem Wirtschaftsjahr getroffen werden. 

Laufende Kosten

Kosten wie die Gebühr des Handyvertrages sind laufende Kosten die direkt als Ausgaben erfasst werden. Diese Kosten wandern direkt in die Ausgaben.

Finanzierung

Bei einer Finanzierung leiht man sich das  Geld (in der Regel von einer Bank) und bezahlt den gesamten Kaufpreis. Danach tilgt man das Darlehn und bezahlt einen Zins. Die Rückzahlung des Darlehn ist steuerlich neutral, der Erhalt des Darlehn ist keine Einnahme und die Rückzahlung ist keine Ausgabe. Die bezahlten Zinsen sind hingegen laufende Ausgaben die direkt als Ausgabe zu 100% erfasst werden.

Beispielrechnung zu den Kosten

Rechnen wir das ganze mal neutral durch und gehen danach auf die Unterschiede bei Gewinneinkünften (Selbständige / Gewerbe / Landwirtschaft) und den Überschusseinkünften ein. Kleinunternehmer, Überschusseinkünfte und Unternehmer ohne Vorsteuerabzug wie Versicherungsverkäufer rechnen mit den Bruttowerten. Gewinneinkünfte mit Vorsteuerabzug rechnen mit den Nettowerten.

Anschaffungskosten

Die günstigste variante des IPhone x kostet aktuell 1.149,00 EURO. Das sind netto 965,54 EURO. Als Selbständiger (Gewinneinkünfte) kann man nun zwischen Abschreibung und dem Sammelposten wählen. Da dies aber nur bei der günstigsten variante der Fall ist lassen wir den Sammelposten außer betracht. 

Ein Handy schreibt man laut Afa-Tabelle auf 3 Jahre ab.

 

965,54 EURO / 3 Jahre = 321,84 EURO

Im Kaufjahr muss man das ganze noch "12teln" also auf die Monate rechnen. Wenn man das ganze jetzt im November kauft sind das noch 2 Monate in 2017.

321,84 EURO / 12 Monate X 2 Monate = 53,64 EURO.

Laufende Kosten

Die laufenden Kosten werden zu 100% den Ausgaben zugerechnet. Das sind jetzt zum Beispiel 40,00 EURO Brutto und 33,61 EURO Netto für die Handygebühr. Wenn das Handy finanziert wird kommen noch die Kosten der Zinsen dazu.

Gewinneinkünfte

Bei den Gewinneinkünften ordnet man das Handy (Wirtschaftsgut) entweder dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zu. Je nach dem wie die Nutzung ist.

Betrieblich / Selbständige / Gewerbliche Nutzung:

 

Unter 10%: Privatvermögen

Zwischen 10% und 50%: Kann Betriebsvermögen sein (Wahlrecht)

50% +: Betriebsvermögen.

 

Wenn das Handy im Betriebsvermögen ist werden die Kosten zu 100% in den Ausgaben erfasst, aber falls das Handy nicht zu 100% Betrieblich genutzt wird muss der Unternehmer den privaten Anteil als Privatentnahme / Privatnutzung versteuern. Sowohl in der Einkommensteuer wie auch in der Umsatzsteuer (Falls die Vorsteuer gezogen wurde)  Den % Faktor den man privat versteuern muss ermittelt man entweder mit einer Schätzung oder anhand von nachweisen. Früher bei reinen TEL. Verträgen konnte man anhand der Verwertungsnachweise den % Faktor gut ermitteln, durch das mobile Internet in den Verträgen wird das ganze aber sehr schwer. In der Regel wird die Privatnutzung mit um die 30% Geschätzt. Falls der Unternehmer nachweisen kann das er noch ein anderes Handy mit einem anderen Vertrag hat kann man auch in der Regel davon ausgehen das das eine Handy rein betrieblich und das andere rein privat genutzt wird.

Berechnung Musterjahr

Abschreibung:

965,54 EURO / 3 Jahre = 321,84 EURO

Laufende Kosten:

33,61 EURO X 12 Monate = 403,32 EURO.

Summe: 725,16 EURO

Bei einer 100% betrieblichen Nutzung sind das die vollen Ausgaben.

Bei einer 30% privaten Nutzung kommen noch folgende Einnahmen hinzu.

725,16 EURO X 0,3  = 217,54 EURO

Dazu kommt noch die Umsatzsteuer: 217,54 EURO X 0,19 = 41,33 EURO (Falls die Vorsteuer gezogen wird, also nicht bei Kleinunternehmern oder Unternehmern ohne Vorsteuerabzug wie z.B. Versicherungsverkäufer) 

 

Wenn das Handy finanziert wird kommen noch die anteiligen Kosten der Zinsen dazu.

Überschusseinkünfte

Weil es die Masse wahrscheinlich interessiert werden wir das Beispiel für einen Arbeitnehmer machen. 

Bei den Überschusseinkünften sind die Ausgaben keine Betriebsausgaben sondern Werbungskosten. Werbungskosten sind Kosten die dem Erhalt der Einkünfte dienen.

Hier zu einer 60 Sekunden Erklärung.

Nun kommt es drauf an zu viel % man sein Handy beruflich nutzt, das ganze ggf. Nachweisen kann und das Finanzamt das auch akzeptiert und für glaubhaft hält. Das das Handy von einem Außendienstler viel beruflich genutzt wird ist recht unstrittig. Das man als Bürokraft noch zusätzlich ein Handy braucht wird recht schwer nachzuweisen sein. Bescheinigungen eines Arbeitgebers werden von den Finanzämtern oft als "Gefälligkeitsbescheinigungen" abgelehnt.

Berechnung Musterjahr

Abschreibung:

1.149,00 EURO / 3 Jahre = 383,00 EURO

Laufende Kosten:

40,00 EURO X 12 Monate = 480 EURO

Summe der Kosten: 863,00 EURO

 

Berufliche Nutzung im Beispiel 30%:

863,00 EURO X 0,3 = 258,90 EURO

 

Summe der Werbungskosten in der Steuererklärung: 258,90 EURO

 

Wenn das Handy finanziert wird kommen noch die anteiligen Kosten der Zinsen dazu.

 

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KEINE STEUERBERATUNG

Dieser Beitrag stellt lediglich meine Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Deine eigene Gefahr. Bitte kontaktiere bei Unklarheiten das Finanzamt oder einen Steuerberater.