Baukindergeld

Baukindergeld


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Das Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 online bei der KFW beantragt werden. Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht zum Baukindergeld Antrag. Es werden immer aktuelle Informationen zum Baukindergeld bereitgestellt. Sie Erfahren ob man auch Rückwirkend das Baukindergeld beantragen kann und wie die Bedingungen für das Baukindergeld sind.


Baukindergeld Antrag & Baukindergeld beantragen

Das Baukindergeld können Sie online bei der KFW Beantragen. Unter http://www.kfw.de/zuschussportal können Sie sich bei dem Zuschussportal der KFW registrieren und im Anschluss danach den Baukindergeld Antrag ausfüllen.

Für den Baukindergeld Antrag benötigen Sie folgende Unterlage:

  • Steuerbescheid zwei und drei Jahre vor dem Jahr der Antragsstellung (Beispiel: für 2018 werden die Steuerbescheide für 2016 und 2015 benötigt)
  • Meldebescheinigung zum Zeitpunkt des Einzuges
  • Grundbuchauszüge

Die Unterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach der Antragsstellung einzureichen.


Baukindergeld Antrag ausfüllen Baukindergeld Antrag Tutorial

Hier gehen wir mit ihnen den Baukindergeld Antrag durch. Dieses Video soll als eine Tutorial für den Baukindergeld Antrag dienen.


Baukindergeld KFW

Das Baukindergeld wird von der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) geprüft wie ausgezahlt. Das ganze fällt in die Zuständigkeit des Bundesministerium des Innern (BMI)


Baukindergeld Aktuell

18.09.2018: Ab heute Kann das Baukindergeld beantragt werden.

12.07.2018: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet das Gesetzt für das Baukindergeld.

06.07.2018: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz für das Baukindergeld zu.

05.07.2018: Der Bundestag stimmt dem Haushalt für 2018 zu, in diesem ist das Baukindergeld enthalten.


Baukindergeld Rückwirkend

Das Baukindergeld kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, für den Zeitraum ab dem 01.01.2018 RÜCKWIRKEND beantragt werden. Das Baukindergeld kann ab dem 18.09.2018 beantragt werden.

Bei einem Einzug vor dem 18.09.2018 ist der Antrag zum 01.01.2018 möglich. Der Antrag ist bis zum 31.12.2018 zustellen. Das Kind darf zum Einzug (Meldebescheinigung) das 18te Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Danach ist der Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Einzug (Meldebescheinigung) zu stellen. Bei Neubauten kann der Antrag bis zum 31.12.2023 gestellt werden (Spätester Einzug: 31.09.2023) (sowie späteste Baugenehmigung 31.12.2020)


Baukindergeld Bedingungen

Um das Baukindergeld zu erhalten muss man folgende Bedingungen erfüllen:

Antragstellende Person / Personen

  • Das zu Versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal 75.000 EURO + 15.000 EURO pro Kind betragen (Ehegatten / Lebenspartner oder eheähnliche Gemeinschaft).
  • Relevant ist der Durchschnitt aus den Jahren: 3 Jahre vor der Antragsstellung und zwei Jahre vor der Antragsstellung. Für die Antragsstellung in 2018 sind die Jahre: 2016 und 2015 relevant. Der Einkommensteuerbescheid muss vorliegen.
  • Die Antragstellende Person oder der/die Ehegatte, Lebenspartner oder andere Person der eheähnlichen Gemeinschaft muss mindestens ein Kind unter 18 haben (für das der Kindergeldanspruch erfüllt ist) zum Zeitpunkt der Antragsstellung.
  • Die antragstellende Person muss mindestens zu 50% Eigentümer der Immobilie sein. Der Grundbuchauszug gibt hier Auskunft.

Kind / Kinder

  • Das Kind / die Kinder müssen zum Zeitpunkt des Antrages im Haushalt leben
  • Das Kind / die Kinder darf das 18te Lebensjahr zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht beendet haben
  • Das Kind / die Kinder muss die Anforderungen für das Kindergeld erfüllen
  • Die Förderung kann nur ein mal pro Kind beantragt werden (Umzug des Kindes zu anderem Elternteil)
  • Kinder die nach der Antragsstellung geboren werden, werden nicht berücksichtigt

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Immobilie

  • Die Immobilie muss zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erworben (notarieller Kaufvertrag) sein oder bei Neubau muss die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2018 erteilt worden sein.
  • Der Kaufpreis oder die Anschaffungskosten (Ohne Nebenkosten) muss höher sein als die Förderung.
  • Es muss die erste Immobilie sein. Wenn bereits eine Immobilie im Eigentum der antragstellenden Person ist, kann die Förderung nicht gewährt werden auch wenn diese Vermietet oder Dritten zur Nutzung überlassen ist.

Baukindergeld Verlust der Förderung

Endet die Eigennutzung der Immobilie (Zum Beispiel durch Umzug, Verkauf oder Vermietung) so endet auch die Förderung. Eine Änderung der Nutzung ist der KFW SOFORT schriftlich anzuzeigen. Die Adresse ist:

KfW

Niederlassung Bonn

Baukindergeld

53170 Bonn


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Baukindergeld Höhe

Das Baukindergeld beträgt pro Kind bis zu 12.000 EURO. Dieses verteilt sich auf 1.200 EURO pro Jahr. Die Auszahlung erfolgt jährlich. In den Folgejahren erfolgt die Auszahlung immer im selben Monat wie die erste Auszahlung.


Baukindergeld Merkblatt

Hier können Sie sich ein Merkblatt zum Baukindergeld von der KFW runterladen.

Download
Baukindergeld Merkblatt KFW
Dieses Merkblatt von der KFW enthält sehr viele Informationen zum Baukindergeld.
Baukindergeld Merkblatt Checkliste KFW.p
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Baukindergeld Aufbewahrungsfrist

Die antragstellende Person ist verpflichtet alle Unterlagen zur Einhaltung der Förderbedingungen im Original, 10 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der ersten Rate. 


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