Neuer Steuerbetrug mit Phantomaktien und Schattenaktien

Neuer Steuerbetrug mit Phantomaktien und Schattenaktien


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Steuerbetrug mit Schattenaktien

Viel zu einfach, aber auch viel zu gut! So oder so ähnlich könnte man den neusten Steuerskandal der Bundesrepublik Deutschland beschreiben.

 

Konkret geht es um in den USA gehandelte American Depositary Receipts-Papier (ADR´s). ADR Papiere werden auch “Phantom-Aktien” genannt. ADR s sind Zertifikate die genutz werden um in den USA, ausländische Aktien in Form eines US Finanzproduktes zu handeln. Ein ADR stellt dabei eine ausländische Aktie bzw. Ein Anteil an einer ausländischen Aktie. Eigentlich muss bei der herausgebenden Bank die “ori­gi­nal” Aktie hinterlegt sein. Man kann also ein ADR jeder Zeit gegen die richtige Aktie “umtauschen”. 

 

Nun haben sich aber viele in den USA aktiven Banken nicht darangehalten und ADR´s auf dem Markt geworfen ohne die ori­gi­nal Aktien hinterlegt zu haben. Bei deutschen Aktien hat das nun folgende Problematik erzeugt: 

Bei der deutschen Aktie war der Dividendenstichtag. Die Dividende wurde ausbezahlt, die Kapitalertragsteuer oder die Quellensteuer wurde abgeführt und es wurde eine Steuerbescheinigung ausgestellt. Der Kurs der Aktie wurde um die nun ausbezahlte Dividende gemildert.  

Nun hat das ganze bei den ADR´s ohne hinterlegte Aktie die Folge, dass der Wert gemildert wurde und für die hypothetisch einbehaltene Kapitalertragsteuer bzw. Quellensteuer eine Steuerbescheinigung ausgestellt wurde. Diese nur hypothetisch einbehaltene Quellensteuer wurde dann real erstattet.  


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ADR Betrug vs Cum EX

Nun kommen wir mal zu dem viel interessanten Punkt. Während man bei dem Cum Ex Betrug sich die Mühe machen musste die Aktien von mehreren Firmen hin und her zu scheiben, was Zeit, Aufwand und Gebühren bedeutet so kann man nun bei dem ADR Betrug einfach Unzählige ADR Papiere auf den Markt schmeißen und muss diese nicht einmal Bewegen. Bei Cum Ex wurde für die einmal real einbehaltene Kapitalertragsteuer bzw. Quellensteuer mindestens zwei Steuerbescheinigungen ausgestellt, bei dem ADR Betrug muss nicht einmal reales Geld einbehalten werden um die Steuerbescheinigung auszustellen. Damit siegt in meinen Augen der ADR Betrug im Thema Dreistigkeit und Betrugswillen. Man kann nur hoffen, dass diese Masche nicht zu oft und nicht zu lange Praktiziert wurde.