Steueränderungen 2017 auf 2018

Steueränderungen 2017 auf 2018



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Steueränderungen. In diesem Beitrag möchte ich ihnen eine kleine Übersicht bieten was sich steuerlich alles zum Jahreswechsel ändert. Dieser Beitrag ist in verschiedene Zielgruppen aufgeteilt um alles etwas übersichtlicher zu machen. Darüber hinaus gab es diverse Urteile (Vor allem im Bereich der Außergewöhnlichen Belastungen und des Arbeitszimmers) und viele Änderungen in der Abgabenordnung die aber für die wenisgsten Menschen interessant sein werden.

  • Allgemein
  • Familien
  • Rentner
  • Sparer & Anleger
  • Immobilieneigentümer
  • Unternehmer
  • Arbeitnehmer

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Allgemein

  • Der Grundfreibetrag erhöht sich von 8.820 EURO (2017) auf 9.000 EURO (2018)
  • Spendenbescheinigungen müssen jetzt bis ein Jahr nach Bekanntgabe des Steuerbescheides aufbewahrt werden, aber nicht mehr mit der Steuererklärung mitgeschickt werden (nur auf Anfrage)
  • GWG Grenze steigt auf 800 EURO Netto
  • Bei den Sammelposten steigt die GWG Grenze auf 250 EURO und zwischen 250 EURO und 1.000 EURO wandert alles in den Sammelposten.
  • Neue fristen für die Steuererklärung 2018 ff.
    (31.07 des Folgejahres bzw. 28.02 des folge folge Jahres)

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Familien

  • Das Kindergeld wird nur noch 6 Monate rückwirkend ausgezahlt (Früher 4 Jahre, aber der Anspruch bleibt bestehen)
  • Steuerklassen-wechsel: Der Wechsel vom 3/5 auf 4/4 geht nun über einen Antrag eines einzelnen Ehegatten. 
  • Kindergeld erhöht sich um 2 EURO (194 EURO / 200 EURO / 225 EURO)
  • Erhöhung des Kinderfreibetrages um 36 EURO je Elternteil (7.428 EURO)
  • Unterhaltshöchstbetrag steigt auch auf 9.000 EURO (Immer wie der Grundfreibetrag)

Rentner

  • Senkung des Altersentlastungsbetrag auf 912 (Für "neue" Menschen ab 64 Jahre)
  • Wie jedes Jahr sinkt der steuerfreie Anteil der Rente für Neurentner auf 26% (Bemessen vom ersten vollem Rentenjahr)

Sparer & Anleger

  • Investmentsteuerreformgesetz (Betrifft Fonds und ETFs) Bereits separat erläutert.  
  • Die Riester Zulage steigt von 154 EURO auf 175 EURO

Immobilieneigentümer

  • Einbauküchen: Bis 2017 konnten Herd und Spüle sofort abgeschrieben werden. Ab Anschaffung 01.01.2017 zählen diese einheitlich zur gesamten Einbauküche (Afa 10 Jahre)

Unternehmer

  • Einführung der "Kassen-Nachschau". Das Finanzamt kann jeder Zeit UNANGEKÜNDIGT die Kasse (E-Kasse wie auch offene Ladenkasse) prüfen und bei Unstimmichkeiten in eine Betriebsprüfung übergehen. 
  • Unternehmer bis 17.500 Euro Jahresumsatz durften bisher eine formlose Gewinnermittlung abgeben. Ab der Steuererklärung 2017 müssen alle Unternehmer elektronisch (Elster) ihre Anlage EÜR Übermitteln. Härtefallregelung möglich.
    Hier zum Musterfall Kleinunternehmer Elster
  • Für die betriebliche Altersvorsorge von Mitarbeitern bis 2.200 EURO Bruttolohn gibt es nun einen Steuerzuschuss von 30% wenn der AG zwischen 240 EURO & 480 EURO im Jahr bezahlt. Der Zuschuss beträgt maximal 144 EURO und wird über die Lohnsteuer verrechnet. (Beitrag dazu kommt)
  • Abgabe Künstlersozialkasse sinkt auf 4,2 % (Bisher 4,8 %)

Arbeitnehmer

  • Mindestlohn: Keine Ausnahme in den Branchen. 8,84 EURO für.
  • Der Rentenversicherungsbeitrag könnte auf 18,6 % sinken (Bis zum 31.12.2017 abwarten)