Vorauszahlungen Einkommensteuer

Vorauszahlungen Einkommensteuer

Vorauszahlungen Einkommensteuer. Was gibt es zu den Vorauszahlungen der Einkommensteuer zu wissen. Wie legt man Einspruch gegen die Vorauszahlungen der Einkommensteuer ein? Wie setzt man die  Vorauszahlungen der Einkommensteuer herab? Das erfahren sie in diesem Beitrag zu den Vorauszahlungen der Einkommensteuer.


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Vorauszahlungen Einkommensteuer Allgemein

Im § 37 EStG finden wir die Einkommensteuer Vorauszahlen. Diese gibt es aus zwei Gründen:

  • Sicherstellung des Haushaltes
  • Eine Nachzahlung auf das Veranlagungsjahr zu verteilen

Die Vorauszahlungen sind immer zum 10.03. 10.06. 10.09 10.12 fällig. Mehr dazu bei den Steuerterminen.

Die Vorauszahlungen sind immer unter Vorbehalt der Nachprüfung und können so immer angepasst werden. Abweichend kann auch eine Sondervorauszahlung angesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden nur festgesetzt wenn sie in Summe 400 Euro und mindestens 100 Euro pro Vorauszahlung betragen. Vorauszahlungen sollen in der Regel leicht höher sein wie die Jahressteuer, denn für den Staat ist eine Erstattung einfacher wie die Vollstreckung.


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Vorauszahlungen Einkommensteuer Berechnung

Die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer orientieren sich an der Jahressteuer, die man nach Anrechnung der Steuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) für das entsprechende Veranlagungsjahr erwartet. Die letzte Veranlagung (letzte Steuererklärung) bietet in der Regel die Ausgangslage.

Folgende Posten bleiben bei der Berechnung aber außer acht:

  • einige Sonderausgaben,
  • Unterhaltszahlungen
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Steuerberaterkosten
  • Ausbildungskosten
  • Altersvorsorgebeträge
  • Spenden nach § 10b EStG
  • außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG
  • Kinderbetreuungskosten

wenn die einzelnen Punkte 600 Euro jeweils nicht übersteigen.

Auch werden Negative Einkünfte im Berech der Vermietung und Verpachtung nach § 22 EStG nicht berücksichtigt wenn die Immobilie zu Beginn des Veranlagungsjahres noch nicht Hergestellt oder Angeschafft ist.

Vorauszahlungen Einkommensteuer Einspruch

Da die Vorauszahlungen der Einkommensteuer immer unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) sind, können diese jeder Zeit vom Finanzamt verändert werden. Man selber kann dies mit einem Einspruch oder einem Formlosen Antrag auf Herabsetzung bewirken. Es muss aber begründet sein. Eine Begründung ist es wenn sich die Grundlagen verändert haben. Das kann zum Beispiel das Ende oder der Start eine selbständigen Tätigkeit sein oder ein ganz anderer zu erwartender Gewinn (Vorjahres Grundlage: 50.000 EURO , zu erwartender Wert aktuelles Jahr: 20.000 EURO)

Vorauszahlungen Einkommensteuer herabsetzen

Durch einen Einspruch oder einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen kann man dem Finanzamt erklären das sich die Grundlage für die Vorauszahlungen verändert hat. So werden die Vorauszahlungen neu berechnet und neu Festgesetzt.

Vorauszahlungen Einkommensteuer eintragen

In der Steuererklärung trägt man die Vorauszahlungen der Einkommensteuer nicht ein. Diese wird von Amtswegen Berücksichtigt, manche Steuerprogramme lassen eine Eintragung zu, diese ist dann aber nur in der Internen Berechnung zu finden und nicht in den Formularen.


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