Was kann ein Rentner von der Steuer absetzen ?

Was kann ein Rentner von der Steuer absetzen ?

Steuertipps für Rentner


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Was kann ein Rentner von der Steuer absetzen? Was kann ein Pensionär von der Steuer absetzen? In diesem Beitrag klären wir was Rentner alles als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Auch behandeln wir die Pauschale die ein Rentner von der Steuer absetzen kann. Sie lernen hier viel über die Steuererklärung für Rentner.

Werbungskostenpauschale für Rentner und Pensionäre

Sowohl Rentner auch Pensionäre erhalten den Werbungskostenpauschbetrag. Dieser wird von Amtswegen Automatisch von der Rente oder der Pension abgezogen. Der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner und Pensionäre beträgt nach § 9 a EStG 102 Euro. Sollten aber ihre Realen Werbungskosten diese 102 Euro übersteigen, dann werden die höheren realen Kosten von der Rente oder der Pension abgezogen.

Sollte die Rente oder die Pension weniger als 102 Euro sein. So reduziert sich die Pauschale nach § 9 a EStG auf genau diesen Betrag. Durch den Werbungskostenpauschbetrag kann man nicht ins Minus kommen.

Werbungskosten Rentner und Pensionär

Steuertipps für Rentner

Werbungskosten sind Kosten die direkt von den Einnahmen (Rente) abgezogen werden. Werbungskosten stehen im direkten Zusammenhang mit den Einnahmen, also ihrer Rente oder Pension.

  • Kontoführung: In der Regel werden 16 Euro pauschal als Kontoführungsgebühren akzeptiert.
  • Gewerkschaftsbeitrag: Sollten Sie noch in einer Gewerkschaft sein so ist dieser Beitrag auch Abzugsfähig. Holen Sie sich einfach eine jährliche Besätigung von ihrer Gewerkschaft über den Beitrag pro Jahr.
  • Steuerberatungskosten: Sollte ihre Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein angefertigt werden, so sind die Bruttokosten (Mit Umsatzsteuer) die auf die Rente entfallen auch Werbungskosten.
  • Schuldzinsen: Schuldzinsen die im direkten Zusammenhang mit der Rente stehen (zum Beispiel Sonderbeiträge die finanziert wurden) können Werbungskosten sein, bitte suchen Sie aber in diesen fällen VORHER einen STeuerberater auf.
  • Kosten für die Rentenberatung: Sollten Sie sich gegen Honorar für die Rente beraten lassen, so sind diese Kosten immer in dem Jahr abzugsfähig in dem Sie entstehen.
  • Rechtsberatungskosten: Sollten Sie wegen ihrer Rente einen Anwalt aufsuchen, so sind die Kosten für den Anwalt die in Zusammenhang mit der Rente stehen Werbungskosten.
  • Prozesskosten: Verklagen Sie warum auch immer die Stelle die ihnen eine Rente auszahlt (zum Beispiel die Rentenkasse wegen einem Berechnungsfehler) so können Sie auch die Prozesskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Sonderausgaben für Rentner und Pensionäre

Spenden: Heben Sie alle Spendenquittungen auf. Diese brauchen Sie für ihre jährliche Steuererklärung. Diese tragen Sie in den Mantelbogen ein.

Kranken- und Pflegeversicherung: Die Beiträge für ihre Kranken- und Pflegeversicherung können Sie von der Jährlichen Rentenbescheinigung entnehmen. Hier stehen bereits die Gesamtsummen. Sind Sie Privatversichert oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, so bekommen Sie eine jährliche Bescheinigung auf der die Gesamtwerte zu finden sind.

Sonstige Versicherungen: Zusätzlich können Sie andere Versicherungen wie ihre Haftpflichtversicherungen von der Steuer abziehen. Beachten Sie aber das Ihre sonstigen Versicherungen sowie die Krankenversicherung + Pflegeversicherung auf 1.900 Euro begrenzt sind. Sollten aber ihre Krankenversicherung und Pflegeversicherung die 1.900 Euro übersteigen, so wird dieser höhere Betrag abgesetzt. Andere Versicherungen verpuffen so leider.

Was kann ein Rentner absetzen? Vortrag

Hier finden Sie das ganze Thema noch einmal als Kurzvortrag zusammengefasst.

Steuererklärung als Rentner

Wie sie merken können sie als Rentner einiges von der Steuer absetzen. Damit Sie auch noch ihre Steuererklärung ausfüllen können haben wir bereits eine Mustersteuererklärung für Rentner erstellt. Diese finden Sie hier:

MUSTERSTEUERERKLÄRUNG RENTNER